Wer die Kosten einer Therapie trägt



Sie zahlen selbst

Wenn Sie die Kosten der Therapie von vornherein selbst übernehmen, hat das weitreichende Vorteile:

• keine Wartezeiten

• kein Gutachterverfahren zur Kostenübernahme

• keine Formalitäten

• es gilt die gleiche strenge Schweigepflicht für den
_Therapeuten wie bei einer von der Krankenkasse
_finanzierten Therapie

• keine gesetzlich verpflichtende Auskunft für Sie
_gegenüber Versicherungen oder Behörden

• keine Einschränkungen bei Lebens- und
_Berufsunfähigkeitsversicherungen.


Privat Versicherte einschließlich Beihilfe

Sie können die von mir erbrachten Leistungen über ihre Krankenkasse abrechnen, wenn Psychotherapie in Ihrem Leistungskatalog enthalten ist. Bitte prüfen Sie deshalb die vertraglichen Bedingungen Ihrer Krankenversicherung.
Wenn Sie den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren, kann dieser Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zusenden, sowie in einem zweiten Schritt die Bestätigung der Kostenübernahme.

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Versicherung über eine private Zusatzversicherung verfügen, ist es ebenfalls wichtig, dass Sie sich über die Bedingungen der Kostenübernahme informieren.


Gesetzlich Versicherte

Die Verhaltenstherapie, wie sie hier angeboten wird, ist als gesetzlich anerkanntes Verfahren und aufgrund meiner Kassenzulassung durch die Kasssenärztliche Vereinigung Nordrhein über die Krankenkasse abrechnungsfähig.

In der Verhaltenstherapie werden Kurzzeit- (25) und Langzeittherapie (45 Stunden) unterschieden.
Zusätzlich können im Vorfeld bis zu 5 sogenannte probatorische Sitzungen abgerechnet werden. Diese dienen der Entscheidungsfindung des Klienten und des Therapeuten, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Wenn Sie sich gegen einen Therapeuten entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, beim nächsten Therapeuten erneut bis zu 5 probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen.
Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt.