Gesetzliche Schweigepflicht


• Der Therapeut ist verpflichtet, über alle ihm in
_Ausübung seiner Berufstätigkeit anvertrauten und
_bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen
_(§ 203 StGB), soweit nicht das Gesetz
_Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes
_Rechtsgut überwiegt.

• Die Schweigepflicht des Therapeuten besteht
_auch gegenüber Familienangehörigen des
_Patienten sowie gegenüber Vorgesetzten des
_Therapeuten und der Krankenkasse.

(Berufsordnung für Psychologen, BDP 1986, VII-1)